Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil das LG Ingolstadt unter teilweiser Aufhebung abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
II.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtsstreits.
IV.Das in Ziffer I genannte Urteil des LG Ingolstadt und dieses Urteil sind jeweils vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.Die Revision des Klägers wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf € 14.051,65 festgesetzt.
A
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