Der Mietwagen, ein »Mercedes 250«, war für eine Ausfallzeit von 22 Tagen angemietet und mit einer Fahrstrecke von 636 km genutzt worden; ausgefallen war ein »Mercedes 280 SE«.
Weitere Rechtsprechung zu den hier angesprochenen Gesichtspunkten:
1. prozentualer Abzug: ES Kfz-Schaden D-2/3, ES Kfz-Schaden D-2/10; nach Tabellen: ES Kfz-Schaden D-2/3, ES Kfz-Schaden D-2/4, ES Kfz-Schaden D-2/11;
2. Abzug trotz Anmietung kleineren Wagens: ES Kfz-Schaden D-2/5, ES Kfz-Schaden D-2/10, ES Kfz-Schaden D-2/13, ES Kfz-Schaden D-2/14, ES Kfz-Schaden D-2/15;
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