Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen
BGH, Urteil vom 20.03.1984 - Aktenzeichen VI ZR 78/83
DRsp Nr. 1994/4515
Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen
A. Der Verlust der Arbeitsfähigkeit für sich allein stellt noch keinen Schaden dar. B. Der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) ist ein ersatzpflichtiger Erwerbsschaden des Verletzten. Da dieser Anspruch Lohnersatzfunktion hat, geht der Schadensersatzanspruch des Verletzten auf die Krankengeld zahlende gesetzliche Krankenkasse über.