Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf fiktiver Reparaturbasis
BGH, Urteil vom 23.03.1976 - Aktenzeichen VI ZR 10/75
DRsp Nr. 1994/1448
Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf fiktiver Reparaturbasis
»Auch im Fall der Abrechnung auf sogenannter fiktiver Reparaturbasis ist die Mehrwertsteuer auf die - gutachterlich ermittelten - Reparaturkosten ersatzfähig.«