Ersatzanspruch trotz tatsächlicher Reparatur mit geringeren Kosten
LG Potsdam, Urteil vom 26.08.2002 - Aktenzeichen 13 S 51/02
DRsp Nr. 2003/16792
Ersatzanspruch trotz tatsächlicher Reparatur mit geringeren Kosten
Die Abrechnung seines Kfz-Schadens auf Gutachtenbasis ist dem Geschädigten auch dann erlaubt, wenn er das Fahrzeug ordnungsgemäß hat reparieren lassen.