Der Kl. berechnet den Kfz-Schaden anhand der von einem Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten plus merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall während der geschätzten Reparaturzeit sowie Nebenkosten. Das Unfallfahrzeug hat er unrepariert für 1.500 DM beim Erwerb eines Neuwagens in Zahlung gegeben.
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