Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 29.07.2021 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Inbetriebnahme eines LKWs trotz erloschener Betriebserlaubnis [aufgrund einer Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug] zu einer Geldbuße von 360,-- EUR verurteilt. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Rechtsbeschwerde.
Der Einzelrichter hat die Sache am 23.05.2022 gem. § 80a Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 OWiG an den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|