Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 20.05.2019 wird der am 10.05.2019 erlassene Ausschließungsbeschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts Aachen, 114U
Von einer Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
I.
Mit Schriftsatz vom 14.12.2018 hat der Beteiligte zu 1) das Aufgebot der Nachlassgläubiger und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses beantragt (Bl. 1 d.A.) und eine Liste von Gläubigern, die Ansprüche gegen den Nachlass geltend gemacht haben beigefügt (Bl. 2 d.A.). Zu diesen Gläubigern gehörte auch die Beteiligte zu 2).
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