Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden B. vom 05. Dezember 2012 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Baden-Baden B. zurückverwiesen.
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