BGH, Urteil vom 14.04.1981 - Aktenzeichen VI ZR 264/79
DRsp Nr. 1994/5048
Erheblichkeit eines Privatgutachtens
Der Vortrag eines Privatgutachtens macht als bloßes Parteivorbringen die Einholung einer vom Gericht für erforderlich angesehenen sachverständigen Beratung auch dann nicht entbehrlich, wenn der Inhalt des Gutachtens den Tatrichter überzeugt (hier: Stellungnahme zu kraftfahrzeugtechnischen Fragen).