Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgericht Braunschweig vom 9. April 2013 zum Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Braunschweig zurückverwiesen.
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