Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der ihm am 11. Dezember 2013 wiedererteilten Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L.
Am 23. Juli 2018 um 14:45 Uhr unterzog ihn die Polizei einer Verkehrskontrolle und stellte dabei drogentypische Auffälligkeiten fest. Eine um 15:37 Uhr entnommene Blutprobe enthielt nach der toxikologischen Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn vom 10. August 2018 1,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) und 10,4 ng/ml THC-COOH (THC-Metabolit). Der Antragsteller räumte gegenüber der Polizei ein, "ab und zu eine Tüte zu rauchen", zuletzt vor ca. drei bis vier Wochen auf einem Festival.
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