Der Kläger begehrt den Ersatz des Schadens, den er als Insasse eines Kleinbusses erlitten hat. Er befand sich in diesem Kleinbus zusammen mit Musikerkollegen auf einer Konzerttournee. Auf der Fahrt platzte ein Reifen mit der Folge daß der Kleinbus von der Fahrbahn abkam und sich überschlug der Kläger wurde verletzt. Die Erstbeklagte, ein Kfz-Vermietungsunternehmen, ist die Halterin, die Zweitbeklagte der Haftpflichtversicherer des Kleinbusses.
Das Fahrzeug war von dem Konzertagenten F., der die Musikergruppe gegen Umsatzbeteiligung betreute, bei der Erstbeklagten bestellt worden. Der Konzertagent hatte auch für den Fahrer gesorgt. Die Kosten für das Fahrzeug sollten aus den Konzerteinnahmen bestritten, die Auslagen des Konzertagenten gesondert ausgeglichen werden.
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