Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 28. Februar 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Potsdam zurückverwiesen.
I.
Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg hat mit Bescheid vom 10. August 2018 gegen den Betroffenen wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h (nach Toleranzabzug), was am 12. April 2018 um ... Uhr auf der Bundesautobahn ..., bei km ... in Fahrtrichtung Autobahndreieck ..., mit dem Pkw amtliches Kennzeichen ... begangen worden sein soll, ein Bußgeld in Höhe von 145,00 € festgesetzt und gemäß § 4 Abs. 2 BKatV wegen Vorbelastung ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|