Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der angefochtene Beschluss geändert.
Die Testamentsvollstreckung über die Anordnung der tatsächlichen Nachlassabwicklung und Beendigung nach abgeschlossener Verteilung hinaus wird aufgehoben.
Beschwerdewert: 3.000,- Euro.
I.
Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin, die niederländische Staatsangehörige war.
Diese verfasste unter dem 05. Mai 2009 ein handschriftliches Testament. Darin verfügte sie:
"N. und D. G. erben mein gesamtes Barvermögen aus Konten und Versicherungen, der Vater A. G. is bevollmächtigd das Erbe anzunehmen und das Geld zu verwalten und auch auszugeben im Sinne der Familie".
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