Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 19.5.2011 (
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, das angefochtene Urteil nunmehr ohne Sicherheitsleistung.
Dem Kläger wird jedoch gestattet, die vorläufige Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der Für die Beklagte festgesetzten Kosten abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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