Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 14.12.2017, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.652,01 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.04.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 480,20 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.09.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.652,01 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|