Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.08.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer für den Pkw BMW #### bestehenden Kaskoversicherung wegen eines behaupteten Teilediebstahls vom 23./24.08.2011 auf Ersatz von Reparaturkosten in Anspruch, den die Beklagte verweigert, weil sie von einem vorgetäuschten Versicherungsfall ausgeht.
Die Klägerin hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen,
1.an sie 14.026,06 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2011 zu zahlen;
2.weitere 875,60 Euro anwaltliche Gebühren der vorgerichtlichen Tätigkeit zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes in erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|