OLG Stuttgart - Urteil vom 01.03.2018
7 U 62/16
Normen:
MB/KK 2009 § 4 Abs. 1; VVG § 192 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 29.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 166/15

Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für stationäre Behandlungskosten

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2018 - Aktenzeichen 7 U 62/16

DRsp Nr. 2019/9106

Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für stationäre Behandlungskosten

Ein Anspruch des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung auf Erstattung privatärztlicher Leistungen anlässlich eines Krankenhausaufenthalts setzt eine wirksam zustande gekommene Wahlleistungsvereinbarung voraus (hier: teilweise verneint).

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.03.2016, Az. 16 O 166/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.433,29 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.05.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.502,53 € festgesetzt.

Normenkette:

MB/KK 2009 § 4 Abs. 1; VVG § 192 Abs. 1;

Gründe

I.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung der Beklagten ist in weiten Teilen begründet.

Die zulässige Klage ist nur teilweise begründet.