Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.03.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.433,29 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.05.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.502,53 € festgesetzt.
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