Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.9.2011 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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