Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
BGH, Beschluß vom 24.09.1997 - Aktenzeichen XII ZB 144/96
DRsp Nr. 1997/9702
Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
Wird ein Rechtsmittel bei dem falschen Gericht eingelegt und geht dort verspätet ein, so ist dem Rechtsmittelführer gleichwohl Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn das Rechtsmittel bei dem Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, so rechtzeitig eingegangen ist, daß die rechtzeitige Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte.