Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
(Im Berufungsverfahren hat keine Beweisaufnahme stattgefunden).
Die Berufung des Beklagten ist zulässig.
Sie ist statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §
In der Sache. selbst hat das Rechtsmittel keinen Erfolg.
I. Das Landgericht hat -den Beklagten zu Recht in der Hauptsache antragsgemäß verurteilt. Dieser ist verpflichtet, der Klägerin gemäß §§ 1 Abs. 1 Satz 2 VVG, 1 Abs. 1 und 2 AVB 2/86 die Kosten der durchgeführten extrakorporalen Befruchtung zu erstatten:
1. Entgegen der Auffassung des Beklagten sind die AVB 2/86 Bestandteil des von den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrages geworden:
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