I. Die 1976 gegründete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt einen Handel mit Werkzeugmaschinen nebst allen damit zusammenhängenden sonstigen Tätigkeiten, im Wesentlichen auch mit ausländischen Kunden. Ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer (K) ist von Beruf Werkzeugmacher. In den von der Klägerin erklärten Steuerbilanzgewinnen und -verlusten sind Verluste aus Devisentermingeschäften enthalten, im Einzelnen: 2 417 034,12 DM in 1990 (Streitjahr), 304 525,62 DM in 1991, 1 036 804,77 DM in 1992 und 1 391 651,86 DM in 1993.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|