Auf die Berufung des Bundeswehrdisziplinaranwalts wird das Urteil der 4. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 28. November 2018 im Ausspruch über die Disziplinarmaßnahme abgeändert. Der Soldat wird in den Dienstgrad eines Feldwebels herabgesetzt.
Der Soldat trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen.
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