BVerwG - Urteil vom 26.10.1993 (2 WD 20.93) - DRsp Nr. 1995/9558
BVerwG, Urteil vom 26.10.1993 - Aktenzeichen 2 WD 20.93
DRsp Nr. 1995/9558
Ein am Straßenverkehr teilnehmender Soldat, der wegen körperlicher oder geistiger Mängel nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, handelt verantwortungslos und pflichtwidrig, unabhängig davon, ob diese Mängel durch den Konsum alkoholischer Getränke, den Gebrauch von Drogen, die Einnahme von Medikamenten oder durch eine für den Betroffenen eindeutig erkenn- und spürbare Übermüdung hervorgerufen worden sind.