I.
Die 1953 geborene Klägerin wendet sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3.
Sie war im März 1982 - dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - im Verkehrszentralregister mit insgesamt 18 Punkten wegen folgender Verkehrsverstöße eingetragen:
1. Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz im Jahre 1976 - Geldstrafe von 1 000 DM -,
2. Führen eines Kraftfahrzeugs mit Mängeln, die die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen, und zwar mit einem Reifen, der auf 2/3 der Lauffläche abgelaufen war und kein meßbares Profil mehr aufwies, am 21. September 1978 - Geldbuße von 50 DM -,
3. Nichtbeachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage am 8. Juli 1980 - Geldbuße von 100 DM -,
4. Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz am 8. Januar 1981 - Geldstrafe von 1 200 DM -.
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