Der Kl. erstrebt eine straßenverkehrsbehördliche Zulassung des privaten Anliegerverkehrs zu seinem - von ihm bewohnten - Grundstück in einer Fußgängerzone der Innenstadt von Hannover. 40 m von diesem Grundstück entfernt verläuft die G.-Straße, 80 m entfernt die O.-Straße; beide sind mit Kraftfahrzeugen befahrbar.
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