Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. April 2018 und 31. Juli 2018 -
Die Beschlüsse werden aufgehoben und die Sache wird an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.
Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., wird abgelehnt.
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