Auf die Berufungen der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25. Juli 2019, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung des Klägers durch die Beklagten zu 1) und die Pflicht der Beklagten zu 2), den Kläger im Rahmen einer Personalgestellung zu beschäftigen.
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