BGH - Urteil vom 15.10.1981 (4 StR 503/81) - DRsp Nr. 1994/4982
BGH, Urteil vom 15.10.1981 - Aktenzeichen 4 StR 503/81
DRsp Nr. 1994/4982
Kraftfahrzeugrennen auf für den öffentlichen Verkehr vorübergehend gesperrten Straßenabschnitten sind mit größeren Gefahren verbunden als solche Veranstaltungen auf eigens dafür errichteten Rennbahnen und erfordern deshalb besondere Sicherungsvorkehrungen. Für deren Anordnung und Einhaltung sind alle Personen verantwortlich, die mit der Genehmigung, Veranstaltung und Durchführung eines solchen Rennens in irgendeiner Weise zu tun haben.