Das Landgericht hat den Angeklagten der gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung für schuldig befunden, das Verfahren gegen ihn jedoch wegen Verbrauchs der Strafklage eingestellt. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision.
Das Rechtsmittel, das vom Generalbundesanwalt vertreten wird, hat keinen Erfolg.
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