Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Halter eines Diesel-Kfz vom Typ Rover LD mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 950 kg. In dem Fahrzeugbrief ist das Fahrzeug als "PKW geschlossen" bezeichnet. Es besitzt vier Seitentüren und eine Hecktür sowie --neben Fahrer- und Beifahrersitz-- zwei Sitzbänke, die weggeklappt werden können, so daß eine größere Ladefläche entsteht.
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