I.
Die Parteien streiten noch um im Wege der Widerklage von Beklagtenseite geltend gemachte Schadensersatzansprüche aus einem Transportvertrag. Dieser hatte zum Inhalt die Beförderung von Leercontainern durch die Klägerin von Rotterdam nach Germersheim auf einem Binnenschiff. Geschuldet war nur der Transport, nicht jedoch die Verladung selbst einschließlich der Verkranung. Streitgegenstand der Klage waren die Vergütungsansprüche der Klägerin. Zwischen den Parteien gelten - dies ist zumindest in zweiter Instanz unstreitig - die "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)".
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