Der Kläger begehrt von der Beklagten Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung mit der Behauptung, sein Pkw Porsche 911 SC 3.0 sei gestohlen worden.
Der Kläger trägt vor, er habe sein Fahrzeug gegen 15.00 Uhr vor seiner Garage auf der Straße abgestellt und es gegen 19.00 Uhr nicht mehr vorgefunden, als er es in die Garage habe stellen wollen. Er hat noch an demselben Tag den angeblichen Diebstahl der Polizei angezeigt und davon seiner Ehefrau sowie seiner damaligen Freundin und späteren Lebensgefährtin berichtet. Der Kläger hat die Fahrzeugpapiere und -schlüssel in Besitz. Das Fahrzeug ist nicht wieder aufgetaucht.
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