Auf die Berufung des Klägers und des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21. Juni 2011 abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.577,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.5.2009 sowie 546,69 € an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen.
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