I. Die Klägerin, die im Jahre 2003 in der Lotterie einen Pkw Audi A4 Cabrio 2.4 gewonnen und das Fahrzeug bei der Beklagten versichert hatte, verlangt wegen angeblicher Entwendung am 7. November 2005 die Versicherungsleistung.
Sie behauptet, das überwiegend von ihrem Sohn und dessen Lebensgefährtin genutzte Fahrzeug sei in der verschlossenen Garage des Hauses der Lebensgefährtin abgestellt gewesen. Ihr Sohn und seine Lebensgefährtin seien zusammen mit deren Freundin in deren Wagen während des 7. November 2005 unterwegs gewesen. Als sie gegen 20.00 Uhr zurückgekommen seien, habe das Garagentor offen gestanden; der Audi sei nicht mehr an seinem Platz gewesen. Außerdem sei in das Haus eingebrochen und dabei u.a. ein Schlüssel für dieses Fahrzeug entwendet worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|