Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage; Anscheinsbeweis
AG Aachen, Urteil vom 08.03.2002 - Aktenzeichen 81 C 539/00
DRsp Nr. 2003/16812
Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage; Anscheinsbeweis
Anscheinsbeweis für eine dem Betreiber einer Kraftfahrzeug-Waschanlage anzulastende Schadensverursachung im Falle der Beschädigung eines die Anlage durchlaufenden Wagens dadurch, dass er auf ein anderes Fahrzeug aufgeschoben wird.