Beweislast ärztlicher Untersuchungen/Diagnosen sowie biomechanischer Gutachten
LG Bonn, Urteil vom 01.08.2002 - Aktenzeichen 6 S 408/00
DRsp Nr. 2003/16659
Beweislast ärztlicher Untersuchungen/Diagnosen sowie biomechanischer Gutachten
Für den erforderlichen Verletzungsnachweis bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen eines unfallbedingten HWS-Schleudertraumas können die - auf eingehender Untersuchung beruhende - Diagnose des erstbehandelnden Arztes und ein biomechanisches Gutachten zur Annahme möglicher Kausalität ausreichen.