Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden die Urteile der 1. Zivilkammer des Landgerichts Landshut vom 18. Juli 2017, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 23. August 2017, und des Amtsgerichts Erding vom 21. Februar 2017, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. März 2017, aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf die Erstattung weiterer vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach einem im Übrigen regulierten Verkehrsunfall in Anspruch, für welchen der Beklagte allein haftet.
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