BGH, Urteil vom 12.03.1981 - Aktenzeichen IVa ZR 108/80
DRsp Nr. 1994/5057
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Ein Verhalten des Sachverständigen, das objektiv Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit rechtfertigt, kann den Beweiswert seines Gutachtens beeinträchtigen; das ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.