Der Kläger verlangt Schmerzensgeld für Verletzungen, welche er bei einem Verkehrsunfall am 17. Mai 1988 erlitten hat.
In der Klageschrift hat der Kläger den Antrag angekündigt, die Beklagte zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch 5.001 DM nebst 4% Zinsen ab Rechtshängigkeit zu zahlen.
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