Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers wegen Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverletzung
BGH, Urteil vom 27.05.1981 - Aktenzeichen IVa ZR 66/80
DRsp Nr. 1994/5025
Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers wegen Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverletzung
»Der Rückgriffsanspruch eines Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter oder Kraftfahrer, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls im vollen Umfang leistungsfrei ist, ist auf einen Betrag von 5.000 DM beschränkt.«
Normenkette:
RVO § 1542 ;
Tatbestand:
Die Klägerin fordert vom Beklagten gemäß § 1542RVO Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls, bei dem ein bei ihr versicherter Rentenempfänger getötet worden ist.
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