KG, Beschluss vom 09.01.2002 - Aktenzeichen 2 Ss 262/01 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 583/01
DRsp Nr. 2005/7451
Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot
Die Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf die Verhängung eines Fahrverbots ist unzulässig. Wegen der Wechselwirkung zwischen Geldbuße und Fahrverbot kommt lediglich die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch in Betracht.