Die Mutter der beiden damals 3 Jahre bzw. 3 Monate alten Kläger ist am 2. August 1985 im Alter von 25 Jahren bei einem Verkehrsunfall durch das Verschulden des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Erstbeklagten ums Leben gekommen. Die Kläger nehmen die Beklagten auf Ersatz ihres dadurch entstandenen Unterhaltsschadens in Anspruch. Ihre Mutter hatte - ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen - den aus ihr, ihrem Ehemann und den beiden Klägern bestehenden Haushalt geführt und die Kläger versorgt, betreut und erzogen.
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