Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 4. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Köln vom 10. August 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über nachehelichen Unterhalt.
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