Berücksichtigung des Fahrzeugwerts bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages; Anforderungen an die Bemühungen des Leasinggebers um bestmögliche Verwertung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.1997 - Aktenzeichen 10 U 11/96
DRsp Nr. 1997/9593
Berücksichtigung des Fahrzeugwerts bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages; Anforderungen an die Bemühungen des Leasinggebers um bestmögliche Verwertung
1. Anforderungen an die zur Schadensgeringhaltung erforderlichen Bemühungen des Leasinggebers um bestmögliche Verwertung des Leasingobjekts nach vorzeitigem Vertragsende.2. »Nach dem vorzeitigen Ende eines Leasingvertrages über ein Kraftfahrzeug kann der durch einen Sachverständigen ermittelte Händlerverkaufswert nicht schematisch mit dem zugunsten des Leasingnehmers als Abzugsposten zu berücksichtigenden Verkehrswert des Fahrzeuges gleichgesetzt werden. Es kann auch eine Abrechnung auf der Grundlage des niedrigeren Händlereinkaufswertes in Betracht kommen.«