Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Dezember 2018 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 66.240,52 € festgesetzt.
Der Kläger fordert von der Beklagten aus ungerechtfertigter Bereicherung Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Herausgabe von Nutzungen.
Der Kläger schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 1997 einen Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Policenmodell des §
Nachdem der Kläger den Vertrag zunächst gekündigt hatte, erklärte er mit Schreiben vom 2. Februar 2016 den Widerspruch.
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