Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten
BGH, Urteil vom 10.11.1981 - Aktenzeichen VI ZR 262/79
DRsp Nr. 1996/20214
Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten
»Zum Einfluß auf den Schadensersatz für Verdienstausfall, wenn der sozialversicherte Geschädigte unfallbedingt Altersruhegeld schon mit Vollendung des 63. statt erst des 65. Lebensjahres in Anspruch nimmt.«a. Ersatzfähiger Ausfall, der aus der Verkürzung der Einkünfte durch die vorzeitige Zurruhesetzung resultiert und zwar ohne Vorwurf aus § 254 Abs. 2BGB wegen unterlassener Verwertung der verbleibenden Arbeitskraft;b. Anrechnung des nunmehr bezogenen Ruhegeldes im Wege der Vorteilsausgleichung.