I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Auszahlung einer Versicherungsleistung aus einer Fahrzeugvollversicherung.
Die Klägerin hatte den Pkw Mitsubishi Pajero ab dem 1.8.2001 von der X Leasing GmbH geleast. Für das Fahrzeug schloss sie gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit der Leasinggeberin bei der Beklagten eine Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung ab. Nach dem Leasingvertrag ist die Klägerin berechtigt und verpflichtet, Ansprüche aus Fahrzeugschäden oder Diebstahl gegenüber Versicherungen oder Dritten auf eigene Kosten und im eigenen Namen geltend zu machen.
Der Pkw wurde am 19.7.2001 zugelassen.
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