Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 26.10.2011, Az.
Die Beklagte wird des Rechtsmittels ihrer Berufung für verlustig erklärt.
III.Das in Ziffer I genannte Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Berufung, der Kläger trägt die Kosten seiner Berufung einschließlich dadurch verursachter notwendiger Auslagen der Nebenintervenientin.
V.
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